A | ABSENZEN & ENTSCHULDIGUNGEN Entschuldbar sind u. a. Krankheit, Unfall sowie Fest‑ und Traueranlässe im Familienkreis. Abwesenheiten wegen Krankheit/Unfall sind vor Unterrichtsbeginn der Klassenlehrperson zu melden; fehlt ein Kind 15 Minuten nach Beginn, meldet sich die Lehrperson bei den Eltern.
Jokertage: Pro Schuljahr sind maximal zwei Jokertage möglich. Sie zählen immer als ganze Tage, sind nicht teilbar und weder übertrag‑ noch kumulierbar; Meldung spätestens zwei Arbeitstage im Voraus via Escola. Verpasster Stoff und Bewertungen werden nachgeholt.
Dispensationen Bis 1 Tag entscheidet die Klassenlehrperson (Gesuch im Voraus via Escola). Für 2–5 Tage entscheidet die Schulleitung (Gesuch eine Woche vorher). Über fünf Tage entscheidet die Geschäftsleitung; Gesuch spätestens zehn Schultage vor dem Ereignis.
Zeugniseinträge & Sanktionen Alle Absenzen erscheinen im Zeugnis als entschuldigt oder unentschuldigt. Nicht bewilligte Absenzen werden gemahnt und können eine Verzeigung durch die Schulbehörde nach sich ziehen.
AMT FÜR VOLKSSCHULE THURGAU Das Amt für Volksschule des Kantons Thurgau ist in die Abteilungen Schulqualität, Finanzen, Schulunterstützung sowie Schulpsychologie und Logopädie gegliedert. Über die verschiedenen Angebote informieren Sie sich auf der Homepage des Amtes. AUSTRITTE (WEGZUG) Bitte melden sie Ihren Wegzug so früh wie möglich dem Sekretariat und melden Sie sich gleichzeitig bei der neuen Schulgemeinde an. | |
B | BEURTEILUNGSKULTUR Wir verfolgen eine gemeinsame, klare Haltung: Lernziele, Kriterien und Erwartungen sollen verständlich sein – für Kinder wie auch für Eltern. So entsteht Verlässlichkeit im gesamten Schulteam. BIBLIOTHEK Die Primarschule Uesslingen-Buch führt eine eigene Bibliothek. Jede Klasse geht mindestens 1x pro Woche in die Bibliothek. Bücher dürfen ausgeliehen werden. Bücherwünsche nehmen wir gerne entgegen. BILDUNGSZIELE Kindergarten und Primarschule fördern zusammen mit dem Elternhaus die individuellen, geistigen, musischen und körperlichen Fähigkeiten. Ziel ist selbstständiges und verantwortungsvolles Handeln in der Gemeinschaft. BLOCKZEITEN Im Kanton Thurgau und somit auch an der Primarschule Uesslingen-Buch gelten die Blockzeiten von 08.15 h - 11.45 h. Die Stundenplan-Lektionen können davon abweichen. | |
D | DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE (DAZ) Der DaZ-Unterricht unterstützt Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, beim Erwerb der deutschen Sprache. Ziel ist es, ihnen den Schulalltag zu erleichtern und eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Gefördert werden insbesondere das Hörverständnis, der Wortschatz, die Grammatik, das Sprechen, Lesen und Schreiben.
Der DaZ-Unterricht richtet sich an Kinder im Kindergarten- und Schulalter mit unterschiedlichen Deutschkenntnissen. Der Unterricht erfolgt wenn immer möglich integrativ, aber zumindest thematisch an den Regelunterricht angelehnt. Es steht ein geeigneter separater Raum zur Verfügung. Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Kompetenzen der Kinder. Wenn nötig kann DaZ Unterricht auch an einem freien Nachmittag durchgeführt werden. Die Eltern werden über den Besuch des DaZ Unterrichts informiert und können in diesen miteinbezogen werden. Erfassung und Zuweisung Die Erfassung und Zuweisung erfolgt durch Einschätzungsraster oder Sprachanalyseverfahren der DaZ-Lehrperson und der Klassenlehrperson. Die Arbeit der DaZ-LP und der KLP richtet sich nach den Intentionen des Förderdossiers DaZ des AV TG unter Berücksichtigung der schulischen Ressourcen vor Ort. Unterrichtsform Die Kinder werden in Kleingruppen oder einzeln unterrichtet. Der Umfang und die Inhalte richten sich nach dem individuellen Sprachstand des Kindes. Die Förderung wird regelmässig überprüft und angepasst. Der DaZ Unterricht findet in der Regel während eines Quartals bis längstens drei Jahren statt. Spätestens nach zwei Jahren DaZ muss geprüft werden, ob weitere sonderpädagogische Massnahmen ergriffen werden müssen. Die Arbeit der DaZ-LP und der KLP richtet sich nach den Intentionen des Förderdossiers DaZ des AV TG unter Berücksichtigung der schulischen Ressourcen vor Ort. | |
E | ELTERNABENDE Die Elternabende sind wichtige Informationsveranstaltungen, an denen mindestens ein Elternteil teilnehmen soll. Sie finden in der Regel in der dritten bis fünften Schulwoche nach den Sommerferien statt. Die genauen Termine werden vor den Sommerferien bekannt gegeben und sind in der Agenda ersichtlich. Die Abende richten sich an die Eltern (ohne Kinder) und beinhalten jeweils einen gemeinsamen und einen klasseninternen Teil. ELTERNGESPRÄCHE Pro Schuljahr findet ein Elterngespräch (Standortgespräch) statt. Die Eltern erhalten dazu jeweils frühzeitig eine Einladung von der Klassenlehrperson. Bei Fragen oder Anliegen unter dem Jahr sind unsere Lehrpersonen jederzeit gerne zu einem Austausch bereit. ESCOLA‑APP Die Escola-App bildet der primäre Kanal für Absenzmeldungen, Dispensationen, Fahrpläne und Elternkommunikation. | |
F | FERIEN Die Ferien richten sich nach dem Plan der Sekundarschule Hüttwilen und dem Amt für Volksschule Thurgau.
FOTOS Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Eltern an schulischen Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Sporttag, Examen usw. sind möglich; sie dürfen aber nur für den rein persönlichen Gebrauch privat genutzt werden. Jede Weitergabe, Veröffentlichung oder Verbreitung via Mail, Whatsapp, Facebook, im Internet usw. ist grundsätzlich gesetzlich verboten und nur unter der Bedingung möglich, dass sämtliche abgebildeten Personen über die Verbreitung vorgängig informiert wurden und ihre Zustimmung dazu schriftlich bestätigt haben. FUNDGRUBE Vermisst Ihr Kind ein Znüniböxli, Handschuhe oder etwas anderes, lohnt sich ein Blick in die Fundgrube beim Schuleingang. Auch die Kinder dürfen dort selbstständig nach ihren Sachen suchen. | |
H | HAFTPFLICHT & DIEBSTAHL Die Betriebshaftpflicht der Schule deckt Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden gegenüber externen Dritten. Nicht gedeckt sind Schäden zwischen Lernenden, gegenüber Lehrpersonen oder an Schulanlagen durch Lernende; eine private Haftpflicht wird empfohlen. Mitgebrachtes persönliches Material ist auf eigenes Risiko. | |
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K | KINDERGARTEN-EINTRITT Der Eintritt in den Kindergarten erfolgt mit vier Jahren; Stichtag ist der 31. Juli.
I.d.R. erhalen die Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder im Dezember vor dem Kindergarteneintritt eine schriftliche Anmeldung, worauf die Personalien erfasst werden. Eine allfällige Rückstellung um ein Jahr können die Eltern auf demselben Formular für beantragen. Im darauffolgenden Jahr ist dann das entsprechende Kind direkt angemeldet und eine erneute Erfragung erfolt nicht noch einmal. Die Personalien werden mit dem Versand der ersten Formulars erfasst. KOMMUNIKATION & ELTERNKONTAKTE Der Austausch läuft über die Escola‑App, Elternabende, jährliche Standortgespräche und Schulbesuche. Mindestens ein Schulbesuch pro Jahr wird erwartet; bei Problemen sollen Eltern frühzeitig die Lehrperson kontaktieren. Erste Ansprechperson für Eltern sind die Klassenlehrpersonen. | |
L | LAGER (KLASSENLAGER/SKILAGER) Die Schülerinnen und Schüler des Zyklus 2 gehen jährlich ins Skilager. Jedes zweite Jahr gehen zudem die Kinder der 5. und 6. Klasse ins Wanderlager. Die Eltern werden direkt informiert. LOGOPÄDIE Die Logopädie befasst sich mit Auffälligkeiten der gesprochenen und geschriebenen Sprache, sowie der Stimme und dem Schlucken. Folgende Bereiche können beeinträchtigt sein: Spracherwerb, Ausdrucksfähigkeit und Kommunikation, Redefluss, Aussprache, Wortschatz, Stimme, Sprachverständnis, Satzbau und Grammatik, Mundmotorik und Schriftsprache.
Erfassung und Abklärung Die Erfassung erfolgt entweder durch die Reihenuntersuchung im Kindergarten oder über eine Anmeldungen durch die Eltern, Lehrpersonen, Ärzte, usw.
Therapie Die Kinder kommen einzeln (selten Gruppen) in die Therapie. Deren Form, Inhalt, Intensität und Dauer richtet sich nach dem Kind und seinem Umfeld. Die Therapieziele werden individuell festgelegt und laufend überprüft.
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M | MGS (MUSIKALISCHE GRUNDSCHULUNG) Das Hören, Wahrnehmen, Musizieren und Bewegen stehen im Zentrum. Unsere Kinder der 1. und 2. Klasse arbeiten mit Stimme, Sprache, Körper, Instrumenten und Materialien bei einer ausgebildeten MGS-Lehrperson. Im Kursverlauf kommen Grundlagen der Musiklehre, verschiedene Notationsformen, Atem- und Stimmbildung, Hörerziehung, akustisches Gedächtnis, Vorstellungsvermögen und einfache Instrumentenkunde hinzu. Beim gemeinsamen Musizieren werden vor allem Orff-Instrumente genutzt. MUSIKUNTERRICHT Die Schule unterstützt den Musikunterricht mit 80 CHF pro Semester, maximal jedoch die effektiven Kosten. Unterricht erfolgt bei ausgebildeten Lehrpersonen oder der JMSF; Rückerstattung im selben Kalenderjahr gegen Rechnungskopie bei der Schulpflege (Ressort Finanzen). | |
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P | PROJEKTWOCHEN Meist findet pro Schuljahr mind. eine Projektwoche statt. Diese wird entweder klassenübergreifend (für die ganze Schule) oder klassenintern organisiert. In dieser Woche wird der Unterricht gemäss speziellem Programm gestaltet. Die Eltern werden dazu direkt informiert. | |
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S | SCHULÄRZTLICHER DIENST Im 2. Kindergartenjahr und in der 4. Klasse erfolgen Untersuchungen im Schulhaus. Geprüft werden Gesundheit, Impfstatus sowie Seh‑ und Hörfähigkeit; die Kosten trägt die Schulgemeinde. SCHULBESUCH DER ELTERN Es wird ausdrücklich erwartet, dass Eltern mindestens 1x pro Schuljahr ihr Kind in der Schule besucht. SCHULLEITUNG SCHULZAHNÄRZTLICHER DIENST Während der Primarschulzeit werden Zahnreinigung und Mundgesundheit periodisch geübt und thematisiert. Einmal jährlich findet eine Untersuchung bei Dr. med. dent. J. Meijer in Islikon statt; Untersuchungskosten trägt die Schulgemeinde, Behandlungen die Eltern. SCHWIMMUNTERRICHT Ab der 1. Klasse findet der Unterricht im Hallenbad Wiesendangen statt. Er wird durch eine Schwimmlehrerin erteilt. STANDORTGESPRÄCH Jährlich wird ein Standortgespräch durchgeführt, gemeinsam mit Eltern zur Lern- und Entwicklungsreflexion. STUNDENPLAN Der Stundenplan wird im Frühling für das nächste Schuljahr erstellt. Den Kindern wird er am Bsüechlinomittag im Juni verteilt. Den Eltern wird er zeitgleich auf Escola freigeschaltet. Die aktuellen Stundenpläne sind jederzeit über die escola-App ersichtlich. | |
T | THERAPIEKOSTEN Die Schulgemeinde kann nur Kosten für Therapien wie Heilpädagogik, Psychomotorik oder Logopädie von Kindern übernehmen oder sich beteiligen, wenn
Andere Therapien wie z.B. Ergotherapie, etc. werden nicht übernommen. | |
U | UNFALLVERSICHERUNG Es besteht keine separate Schülerunfallversicherung. Unfälle müssen privat über die obligatorische Krankenkasse gedeckt werden; Invaliditäts‑ und Todesfallrisiken sind in der Grundversicherung nicht enthalten und müssen bei Bedarf separat versichert werden. UNTERRICHTSAUSFALL LEHRPERSONEN An den Thurgauer Schulen gilt der Grundsatz „Schule findet statt!“. Ist eine Lehrperson verhindert, wird eine Stellvertretung organisiert. Für sehr kurzfristige Absenzen wird die Betreuung der Klasse durch andere Lehrpersonen im Schulhaus gewährleistet. UNTERRICHTSORGANISATION Die Schule führt zwei Kindergartenabteilungen und vier Primarschulabteilungen. Der Unterricht findet im Kindergarten in Uesslingen und Buch sowie in der Primarschule in Uesslingen statt. Für die Sekundarstufe wechseln die Schülerinnen und Schüler nach Hüttwilen. | |
V | VERANTWORTUNG DER ELTERN (§21 VSG) Erziehungsberechtigte sorgen für regelmässigen Schulbesuch, respektvolles Verhalten und die Befolgung angeordneter Massnahmen. Kinder erscheinen ausgeruht, verpflegt und pünktlich. VERSICHERUNGEN Die Schülerinnen und Schüler sind nicht über die Schule versichert. Unfälle, die in der Schule, auf dem Schulplatz oder auf dem Schulweg passieren, sind der privaten Unfallversicherung oder Krankenkasse zu melden. Gemäss Krankenversicherungsgesetz sind Unfälle von Kindern über die Krankenkasse abgedeckt. | |
Z | ZNÜNI Der Znüni wird bewusst im Freien gegessen – für ein gemeinsames Ritual, das Bewegung, frische Luft und ein entspanntes Pausenerleben verbindet. |
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